Soweit die Universität Ort, Zeit und Ablauf der Ausbildungsveranstaltung verpflichtend vorgibt oder ein im Rahmen der hochschulischen Ausbildung verpflichtend vorgegebenes Praktikum abgeleistet wird, gilt das Mutterschutzgesetz auch für Studentinnen. Schwangere und stillende Studentinnen und ihre (ungeborenen) Kinder sollen vor möglichen gesundheitlichen Gefahren geschützt werden, die durch das Studium entstehen könnten.
Auf den Seiten des Studierendensekretariats der UzK finden Sie Informationen zur Gefährdungsbeurteilung, Fristen und weiterführende Links zum Thema.