Fachprüfungsausschuss (FPA) / Härtefallregelungen
(Foto: Fabian Stuertz)
Besondere Lebensumstände können evtl. verhindern, dass Studierende sich regelgerecht zu Veranstaltungen anmelden. Diesen Studierenden, die sich häufig in belastenden oder schwierigen Lebenssituationen befinden, will die Universität zu Köln durch klar definierte Ausnahmeregelungen in Form von Härtefallprüfungen entgegenkommen.
Zuständig für die Einhaltung der Bestimmungen der Fachprüfungsordnungen generell und auch für die Entscheidungen über Ausnahmen, also über Härtefallanträge, ist der Fachprüfungsausschuss.
Kriterien für einen Nachteilsausgleich
• besondere Umstände der Lebenssituation wie z. B. Pflege von Angehörigen oder eine chronische Erkrankung
• Spät-Immatrikulation
• Schwangerschaft / Mutterschutz
KEINE Kriterien für Anträge
• finanzielle Gründe
• Einschränkungen durch Berufstätigkeit
• Zweitstudium
• Verzögerung im Studienverlauf durch Studienfachwechsel
• selbstverschuldetes Versäumnis
• Nichtbestehen vorausgehender Klausuren
Fristen
• Fristende zum Sommersemester: Ende März
• Fristende zum Wintersemester: Ende September
Wenn Veranstaltungen bereits begonnen haben, können Studierende in der Regel nicht mehr zugelassen werden, selbst wenn ein akzeptabler Härtefallgrund vorliegt.
Belegpflicht
Der/die Antragsteller:in ist verpflichtet, den Anträgen alle entsprechenden Nachweise als Anlage beizufügen. Fehlen diese Bescheinigungen, kann der Antrag leider nicht bearbeitet werden.
Hierzu zählen:
• aktueller Immatrikulationsnachweis (für den Nachweis der Semesterzahl)
• Studienverlaufsplan/Transcript of Records (mit Vermerken dazu, welche Module bereits absolviert wurden und welche Veranstaltungen benötigt werden)
• alle Nachweise zur besonderen Härte der Situation
Scan aller Dokumente zusammengefasst in einer PDF-Datei mit aussagekräftigem Namen. Insbesondere der Nachname des/der Antragsteller:in sollte im Dateinamen stehen.
Formular
Antragsformular als Download (pdf)
Adressat
Die Anträge sind an den/die Vorsitzende:n des Fachprüfungsausschusses zu richten.
Aktuell:
Prof. Dr. Benjamin Rott (Sprechstunde s. Homepage)
FAQs
Q: Wie melde ich mich für einen Seminarplatz bzw. einen Platz für die Praktischen Übungen an?
Die Anmeldungen für alle Seminarplätze bzw. die Praktischen Übungen erfolgen ausschließlich online über die Internetseite des Institutes. Die Anmeldung startet und endet zeitgleich mit der 2. Belegphase in KLIPS 2.0: https://mathedidaktik.uni-koeln.de/studierende/organisatorisches/anmeldungen
Um sich anzumelden, müssen die in den Prüfungsordnungen festgelegten Voraussetzungen erbracht worden sein. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigungs-Mail, mit der Sie die fristgerechte Anmeldung nachweisen können.
Q: Welche Module darf ich belegen?
Schauen Sie in die Prüfungsordnungen für Ihren jeweiligen Studiengang, siehe hier: https://zfl.uni-koeln.de/lehramts-navi/pruefungsordnungen
Für jeden Studiengang finden Sie die Datei für das Fach Mathematik, das sind die „Fachspezifischen Bestimmungen“ (getrennt nach Bachelor- und Masterstudiengang). Dort sehen Sie in der Spalte „Modulteilnahmevoraussetzungen“, welche Module Sie bereits erfolgreich abgeschlossen haben müssen, um an den jeweiligen weiterführenden Modulen teilnehmen zu dürfen (siehe Abb.).
Q: Wann habe ich ein Modul absolviert?
Module bestehen zum Teil aus verschiedenen Inhalten. Manchmal nur aus einer Vorlesung, manchmal aus Vorlesung und praktischer Übung, manchmal aus Seminaren. Unabhängig von der speziellen Ausgestaltung eines Moduls gilt ein solches nur dann als erfolgreich absolviert, wenn alle Bestandteile dieses Moduls erfolgreich absolviert wurden. Das impliziert, dass auch in solchen Modulen, in denen sich die Modulnote ausschließlich aus der Note zur Klausur zur Vorlesung ergibt, ein ggf. vorhandener weiterer Kurs (z. B. eine Praktische Übung) ebenfalls erfolgreich studiert werden musste.
Q: Kann ich nicht doch schon an dem Modul teilnehmen, für das ich die Zulassung noch nicht erworben habe? Ich werde die Voraussetzungen erfüllt haben, bevor die Klausur in dem Modul geschrieben wird.
Nein, leider nicht. Die Prüfungsordnung regelt eindeutig, dass es sich um Voraussetzungen für die Teilnahme an den Veranstaltungen in dem jeweiligen Modul handelt – das betrifft schon den Besuch der Veranstaltungen und das Erbringen der Studienleistungen, nicht nur die Prüfungsleistungen. Die Dozierenden können auch keine Ausnahme machen, wenn Sie nett fragen. Die Prüfungsordnungen sind bindend für Studierende und Dozierende. (Andersherum darf Sie auch kein:e Dozierende:r nicht zu einer Veranstaltung zulassen, für die Sie die Voraussetzungen erfüllen, nur weil ihr oder ihm Ihre Nase nicht passt.)
Q: Kann man Ausnahmeregelungen für Modulzulassungen beantragen, wenn ein besonderer Grund dafür vorliegt, dass man die Modulteilnahmevoraussetzungen noch nicht erfüllt hat?
Ja, es gibt die Möglichkeit, Ausnahmen zu beantragen. Das kann aber kein:e Dozierende:r alleine entscheiden; über das zeitweise Außerkraftsetzen der Prüfungsordnung kann nur der Fachprüfungsausschuss entscheiden. Solche Ausnahmeregelungen müssen gut begründet werden. Wenn Verzögerungen in Ihrem Studienverlauf nicht von Ihnen verschuldet sind (weil beispielsweise die Verwaltung Fehler gemacht hat, Veranstaltungen ausgefallen sind o. ä.), werden Ausnahmen in der Regel bewilligt. Härtefallanträgen wird in der Regel ebenfalls zugestimmt, wenn Sie beispielsweise durch die Betreuung von pflegebedürftigen Angehörigen oder Kinderbetreuung nachweislich in Ihrem Studium beeinträchtigt sind. Wichtig ist, dass Sie Nachweise für die vorgelegten Härtefallgründe vorlegen können.
Nicht als Härtefallgründe akzeptiert werden Verzögerungen im Studienverlauf, die selbstverschuldet sind, beispielsweise nicht bestandene Klausuren oder Zeitmangel durch Nebentätigkeiten. Würden solche Gründe bei einzelnen Studierenden akzeptiert werden, wären damit Präzedenzfälle geschaffen, auf die sich weitere Studierende berufen könnten, was letztlich einer Aussetzung der Prüfungsordnung gleichkäme – und dazu hat der Fachprüfungsausschuss keine Befugnis.
Q: Kann ich Kurse aus dem Masterstudiengang schon im Bachelor belegen?
Scheine dürfen Sie nur in dem Studiengang erwerben, in dem Sie auch eingeschrieben sind. Entsprechend können Sie Scheine aus dem Masterstudiengang zuvor nicht absolvieren, wenn Sie noch im Bachelorstudiengang eingeschrieben sind. Hierbei handelt es sich um eine universitätsweite Regelung, die der Fachprüfungsausschuss Mathematikdidaktik nicht außer Kraft setzen kann.
Nachteilsausgleich
Der Fachprüfungsausschuss darf keine Regelungen in Bezug auf individuelle Prüfungsleistungen ändern. Aus Gründen der Chancengleichheit können Sie aber einen Nachteilsausgleich beantragen, wenn in Ihrem Fall langfristige Probleme vorliegen, Sie beispielsweise aufgrund von Einschränkungen wie einer Behinderung, einer chronischen Erkrankung, einer Handverletzung etc. nicht so schnell schreiben können, auf einen Dolmetscher angewiesen sind, o. ä. und dehalb mehr Zeit für Ihre Prüfung benötigen.
Über einen Nachteilsausgleich wird individuell entschieden. Stellen Sie hierzu einen formlosen Antrag über das ZfL-Prüfungsamt.
Das Servicezentrum der UzK hat zum Thema Nachteilsausgleich Informationen zusammengestellt.
Hier finden Sie generelle Informationen zum Studieren mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung.
Mutterschutz für Studentinnen
Soweit die Universität Ort, Zeit und Ablauf der Ausbildungsveranstaltung verpflichtend vorgibt oder ein im Rahmen der hochschulischen Ausbildung verpflichtend vorgegebenes Praktikum abgeleistet wird, gilt das Mutterschutzgesetz auch für Studentinnen. Schwangere und stillende Studentinnen und ihre (ungeborenen) Kinder sollen vor möglichen gesundheitlichen Gefahren geschützt werden, die durch das Studium entstehen könnten.
Auf den Seiten des Studierendensekretariats der UzK finden Sie Informationen zur Gefährdungsbeurteilung, Fristen und weiterführende Links zum Thema.